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vom 02.10.08 |
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Seit dem 1. Januar 1999 bietet der Gesetzgeber eine weitere Möglichkeit zur Gewinnermittlung bei Schiffsfonds: Die sogenannte
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vom 02.10.08 |
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Nach dem § 15b EStG dürfen entstandene Verluste aus einem Steuerstundungsmodell weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden.
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