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vom 02.10.08
Seit dem 1. Januar 1999 bietet der Gesetzgeber eine weitere Möglichkeit zur Gewinnermittlung bei Schiffsfonds: Die sogenannte

Diese Seite soll Sie kurz über das Wesen der sogenannten "Tonnagesteuer" informieren. Die Auswirkungen des entsprechenden Gesetzes können dabei nur in Grundzügen wiedergegeben werden.

Zwei Möglichkeiten der Besteuerung
Mit Wirkung zum 01. Januar 1999 gibt es für Schiffahrtsgesellschaften eine zweite Variante in der Besteuerung, die Tonnagesteuer (§ 5a EStG). Die bisherige Form der Besteuerung bleibt dabei bestehen, so daß jede Gesellschaft eine Wahlmöglichkeit zwischen zwei steuerlichen Alternativen hat. Nach der Ausübung des Wahlrechts ist das Unternehmen für eine Dauer von 10 Jahren an die gewählte Form gebunden.

Keine neue Steuer
Bei der Tonnagesteuer handelt es sich nicht um eine neue Besteuerungsart, sondern um eine neue Vorgehensweise bei der Ermittlung des Gewinns, der anschließend wie üblich der Einkommensteuer unterworfen ist. Bei der bisherigen Gewinnermittlung werden die tatsächlichen Gewinne (bzw. Verluste) der Gesellschaft zur Besteuerung herangezogen. Bei der Tonnagesteuer hingegen wird der Gewinn pauschal nach der Schiffsgröße berechnet, unabhängig von den tatsächlichen Gewinnen oder Verlusten der Gesellschaft.

Steuern während der Betriebsphase und bei Veräußerung
Weil im Rahmen der Tonnagesteuer die laufenden pauschalen Gewinne sehr gering sind, ergibt sich darauf eine Einkommensteuer, die in ihrer Höhe vernachlässigbar ist. Eine weitere Komponente der Tonnagesteuer ist der zu versteuernde Unterschiedsbetrag. Dieser Betrag ist die Differenz zwischen Buch- und tatsächlichem Wert des Schiffes zum Zeitpunkt des Wechsels zur Tonnagesteuer. Der Unterschiedsbetrag wird als Gewinn betrachtet und ist entsprechend zu versteuern, wenn die zehnjährige Phase der Tonnagebesteuerung beendet ist (und nicht auf Gesellschaftsbeschluß verlängert wird) oder wenn das Schiff veräußert wird. Sowohl laufende Gewinne als auch Unterschiedsbetrag werden anteilig auf die Gesellschafter umgelegt.

In der Regel wirkt sich die Inanspruchnahme der Tonnagesteuer vorteilhaft für die Gesellschafter aus.















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