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| Begriff | Beschreibung |
| Abkürzungen | b = Barrel (159 l) BRT = Bruttoregistertonne BRZ = Bruttoraumzahl cbf = Kubikfuß (35,317 cbf = 1 cbm); Raummaß zur Bestimmung der räumlichen Ladefähigkeit eines Schiffes Cbfsm = Kubikfußseemeile dwct = dead weight cargo tons GL = Germanischer Lloyd GMDSS = Global Maritime Distress and Safety System (Seefunksicherheitssystem) GT/GRT = Gross Tons/Rauminhalt HFO = Heavy Fuel Oil (Schwerölbetrieb) Kn = Knoten (Schiffsgeschwindigkeits-Einheit, gemessen in nautischen Meilen pro Stunde. 1 Knoten = 1 Seemeile/h = 1,852 km/h NRZ = Nettoraumzahl |
| Ablieferung | Zeitpunkt, zu dem die Werft das Schiff an den Eigentümer bzw. die Beteiligungsgesellschaft übergibt und das Eigentum auf die Gesellschaft übergeht. Bei Neubauten werden Restarbeiten durch Werftpersonal ggf. im Anschluss an die Ablieferung erledigt, teilweise auch durch Bordpersonal auf See. |
| Abschreibung | Absetzung für Abnutzung, kurz: AfA. |
| Agio | Aufgeld oder Aufschlag auf den Nenn- oder Nominalwert (100 %) der Kapitalanlage bzw. Zeichnungssumme. |
| Auflieger | Ein Schiff liegt auf, wenn es aufgrund von vermindertem Transportaufkommen oder wegen eines zu großen Tonnageangebots ohne Beschäftigung ist. Im September 2001 lagen 65 Containerschiffe mit mehr als 1.000 TEU ohne Beschäftigung auf: 30 im Atlantik und 35 in Asien. Ein Handbuch der ehemaligen DDR beschreibt den Sachverhalt des Aufliegens ökonomisch sehr korrekt so: "Erscheinung der kapitalistischen Seeschiffahrt, die im Herausziehen des Schiffes aus dem Transportprozeß (‚an den Pfahl binden‘) mit dem Ziel besteht, es zu einem späteren Zeitpunkt wieder in Fahrt zu setzen. Die Schiffsauflegung erfolgt insbesondere, wenn aufgrund des Überangebots von Tonnage keine Einsatzmöglichkeit besteht, bzw. wenn der ökonomische Verlust des Reeders beim Einsatz des Schiffes aufgrund krisenhaft niedriger Frachtraten höher als bei dessen zeitweiliger Stillegung ist." |
| Ausflaggung | Ein Schiff wird in das Schiffsregister eines anderen Staates eingetragen, um niedrigere Betriebskosten zu erzielen. |
| Ballast | Belastung des leeren oder nicht genügend beladenen Schiffes zur Erreichung von genügend Stabilität durch Schwerpunktverlagerung. Heute meist mit Wasser im Doppelboden (Ballasttanks). Ökologisches Problem dabei: Durch das Ballastwasser können ortsfremde Organismen in Gebiete verschleppt werden, in denen sie bisher nicht heimisch waren und dort bestehende biologische Gleichgewichte stören. Spektakuläre Beispiele sind die in die Großen Seen (USA) eingeschleppte Zebramuschel (Dreissena polymorpha) oder die an die amerikanische Pazifikküste eingeschleppte Strandkrabbe. An der deutschen Nordseeküste wurden inzwischen u.a. die Australseepocke (Elminius modestus) und die Brackwasserseepocke (Balanus improvisus) gesichtet. Dieser Artentourismus ist nicht neu: Schon vor 1.000 Jahren schleppten die Wikinger von ihren Fahrten aus Nordamerika die Sandklaffmuschel (mya arenaria) nach Nordeuropa ein. |
| Ballastreise | Auch Leerfahrt; kann nötig werden, wenn ein Schiff ohne Ladung zu einem neuen Ladehafen gelangen muss. Die dadurch entstehenden Kosten (Positionierungskosten) werden den jeweiligen Reisekosten zugerechnet. |
| Ballasttanks | Jedes Schiff ist zur Stabilisierung mit Ballasttanks ausgestattet, um je nach Beladung die gewichtsmäßige Belastung auszugleichen; Ballasttanks werden mit Wasser gefüllt. |
| Bareboatcharter | Zeitcharter, bei der nur das leere Schiff verchartert wird, also ohne Besatzung, Proviant, Treibstoff etc. |
| Barraterie | Betrügerisches Verhalten der Besatzung eines Schiffes (Kapitän/Mannschaft) zum Nachteil von Reederei und Schiffsgesellschaft (Schmuggel, Ladungsdiebstahl, Beförderung von Ladung auf eigene Rechnung usf.). Man soll es nicht für möglich halten, aber es soll vorkommen, daß ein Kapitän zur Abrundung seines Gehalts mitunter den Transport einiger Container direkt mit einem befreundeten Verlader abrechnet oder Rückvergütungen von Lieferanten (Proviant, Schmiermittel oder Brennstoff) für sich behält. |
| Barrel | Volumenmaßeinheit, die nach wie vor u.a. in der Erdölindustrie gebräuchlich ist. 1 Barrel entspricht 163,5 Litern |
| Bauaufsicht | Vom Vertragsreeder beauftragtes Fachpersonal, das auf der Werft die einwandfreie und termingerechte Ausführung des Schiffbaus überwacht. |
| Befrachter | Vertragspartner des Verfrachters (Seefrachtführer); meistens verwendet man den Begriff bei Charterverträgen. Der Befrachter entspricht dem Absender bei anderen Verkehrsmitteln. |
| Befrachtungskommission | Vergütung für die Vermittlung der Charter - ein Prozentsatz von der Charterrate, wird beim Abschluss eines Chartervertrages durch fremde dritte Makler fällig. Für seine Tätigkeit als Befrachter kann auch der Bereederer eine Befrachtungskommission erhalten. |
| Befrachtungsmakler | Befrachtungsmakler sind im Gegensatz zu Linienagenten "freie", unabhängige Vermittler zwischen Befrachtern und Reedern. Befrachtungsmakler treten am Markt entweder als freie oder als auf bestimmte Ladung oder Fahrtgebiete spezialisierte Makler auf. Das "Zusammenfinden" der passenden Ladung zum passenden Schiff/Schiffstyp ist die Hauptaufgabe eines Befrachtungsmaklers. Dabei leistet er mehrere Dienste durch das Quotieren von Orders und Positionen. Persönliche Kontakte und Freundschaften spielen eine große Rolle für den Beruf des Maklers. London, Paris, New York und Hamburg sind die größten Befrachtungsplätze der Welt. |
| Beirat | Gremium aus mehreren Beiratsmitgliedern, vertritt die Interessen der Kapitalanleger, unterstützt und berät die Fondsgeschäftsführung nur in wichtigen Fragen der Unternehmenspolitik; wird mehrheitlich von den Anlegern gewählt und berichtet diesen. |
| Belüftete Container | Verfügen an den Längsseiten oben und unten über wassergeschützte Entlüftungsschlitze, die die Bildung von Kondenswasser verhindern sollen. |
| Bereederung | Technische, verwalterische und kommerzielle Betreuung des Schiffes; im Wesentlichen die Bereitstellung und Versorgung des Seepersonals, Organisation bzw. Ausführung von Reparaturen, Abschluss von Versicherungen etc.; in der Regel auch die Organisation der Beschäftigung / Befrachtung des Schiffes. |
| Bereederungsgebühr | Die Vergütung für den kaufmännischen und technischen Geschäftsführer der Schiffsgesellschaft, den Reeder. Bei kleineren Schiffen beträgt sie idR. 5% der Chartererlöse, mit zunehmender Schiffsgröße nimmt die Gebühr (nicht immer) ab. Die Bereederungsgebühr ist bei Tonnagegewinnermittlung steuerfrei, wenn der Reeder Miteigentümer des Schiffes ist. Das kann zu Interessenkonflikten führen. |
| Bereederungsgesellschaft | Übt für den Eigentümer alle Geschäfte aus, die mit dem Betrieb des Schiffes zusammenhängen. |
| Bereederungsvertrag / Vertragsreedervertrag | Vertrag zwischen der Schiffseigentümergesellschaft und dem von ihr beauftragten Bereederer / Vertragsreeder, der die zu erbringenden Dienstleistungen sowie deren Vergütung beinhaltet. |
| Beschäftigung | Unter Beschäftigung eines Schiffes versteht man, wenn das Schiff Einnahmen erzielt. Diese können auf der Basis verschiedener Chartern erlangt werden. |
| Beteiligungsgesellschaft | Geschlossener Fonds, an dem sich der Anleger durch Zeichnung von Fondsanteilen beteiligen kann; der Anleger tritt als Gesellschafter mit allen Rechten (unter anderem Mitwirkungs- und Kontrollrechte, Anteil am laufenden Ergebnis und am Liquidationsgewinn) und Pflichten (Einzahlung der Einlage, Haftung usw.) bei. |
| Betriebsergebnis | Gewinn oder Verlust als Differenz aus jährlich abgegrenzten Erträgen (Charter-, Zinserträgen usw.) und Aufwendungen (Personalaufwand, Abschreibungen und sonstiger Sachaufwand), steuerlich ausgerichtet. |
| Betriebskosten | Kosten, die während des laufenden Schiffsbetriebs anfallen, wie für Bordpersonal, Proviant, Versicherungen, Reparaturen, Klassekosten für Erneuerung der Klassifikation usw., sowie fondstypische Verwaltungskosten für Büromiete, Rechts- und Steuerberatung, Treuhandschaft usw., Zinsen und Steuern. |
| Brennstoffverbrauch | Wie hoch die Verbrauchskosten eines Schiffes sind, interessiert vor allem den Charterer, denn dieser muß den Brennstoff bezahlen. |
| BRT | Brutto-Register-Tonne. Raummaß für den Gesamtinhalt des seefest abgeschlossenen Schiffes. Seit 1994 ist dieses Maß nicht mehr gültig. Eine Bruttoregistertonne (BRT) entspricht 2,8316 m3. Die BRT wurde von der Bruttoraumzahl abgelöst, die die Gesamtgröße des Schiffes in Kubikmetern mißt. |
| Bruttocharterrate | Festgelegter Preis für die Überlassung eines Schiffes bzw. eines Frachtvolumens, angegeben pro Tag (engl. per day = p. d.), meist in standardisiertem Chartervertrag zwischen Reederei und Auftraggeber festgeschrieben. |
| BRZ - Bruttoraumzahl | Maßeinheit nach IMO-Vermessung für den Bruttoraumgehalt eines Schiffes - ersetzt nach dem Schiffsvermessungsabkommen seit 18.7.1994 die bisherige Maßeinheit Bruttoregistertonne (BRT). |
| Buchwert | Wert eines Wirtschaftsgutes in den Geschäftsbüchern des Fonds zum Jahresende. Durch jährliche Abschreibungen verringert sich der ursprüngliche Auftragswert schrittweise. Der Buchwert weicht regelmäßig vom tatsächlich erzielbaren Marktpreis oder Verkehrswert ab. Abschreibungssätze sind in amtlichen Abschreibungstabellen (AfA-Tabellen) festgelegt. |
| Bugstrahlruder | Propeller im Vorderteil (Bug) des Schiffes, der Manöver in engen Revieren wie z. B. Häfen unterstützt. Ermöglicht eine Querbewegung oder das Drehen des Schiffes. |
| Bulk-Container | Sogenannte Dry-bulk-Container für normale Schüttgüter und pulverisierte oder granulierte Güter, z.B. Mais, Zucker, Kieselgur, Braumalz, Getreide, Trockenfarben, Talkum, Ruß, Düngemittel, Kohlestaub und weitere Granulate jedweder Art. Zum Entladen wird der Container gekippt oder das Gut wird aus einer runden 50 cm großen Öffnung im Dach abgesaugt. |
| Bulker - Bulkcarrier | Massengutfrachter mit großen Laderäumen, die beim Transport von Schüttgut wie Erz, Kohle und Getreide eingesetzt werden. |
| Bulker, Volatilität der Charterraten | Die Nachfrage nach Kohle und Erz und damit nach Massengutfrachtern hängt eng von der Entwicklung der Weltwirtschaft ab. Der Bedarf an Bulk-Tonnage für Getreidetransporte hängt naturgemäß im Sinne des Wortes von Dürren und Überschwemmungen in Ländern ab, die daraufhin mehr Getreide - vorwiegend aus den USA und Kanada - importieren müssen. Das Transportvolumen der genannten drei Massengüter ist von 1975 bis heute durchschnittlich um 3,3% pro Jahr gewachsen. Die Zeitcharterraten für Bulker sind vollkommen transparent und täglich wie auf einem Kurszettel ablesbar. |
| Bundesamt für Schiffahrt und Hydrographie | Dieses in Hamburg ansässige Amt versteht sich als Dienstleister für die Berufs- und Sportschiffahrt. Mit fünf Spezialschiffen werden ständig Veränderungen in den Fahrtgebieten von Nord- und Ostsee kartographiert, Wracks aufgespürt und gefährliche Zonen, bspw. die Kadetrinne in der Ostsee, kontrolliert. Einen Einblick in die Arbeit des Amtes erhält man unter ? |
| Bunker - Bunkerkosten | Treibstoff für ein Schiff - Treibstoffkosten |
| Bureau Veritas | Französische Klassifikationsgesellschaft. 1832 in Paris gegründet. |
| Cash Flow | Finanzielle Kennzahl, die den in einer Periode erfolgswirksam erwirtschafteten Zahlungsmittelüberschuß angibt. Der cash flow läßt die Ertragskraft oder Innenfinanzkraft eines Unternehmens beurteilen. Bei Schiffen werden hierzu folgende Zahlen errechnet: Setzt man den cash flow ins Verhältnis zum Kommanditkapital, errechnet sich die allein aus dem Schiffsbetrieb echte ausschüttbare Rendite. Sie ist mit derjenigen eines anderen Schiffes nur vergleichbar, wenn das Verhältnis Eigenkapital: Fremdkapital identisch ist! |
| CBFT | engl. Abkürzung für cubic foot = Kubikfuß, Raummaß / Volumenmaß; entspricht rd. 0,02832 Kubikmeter |
| CCS | Führungsschienen für Container. Weil die Container in Führungsschienen stehen, müssen sie nicht zusätzlich gelascht (> Container Lashing) werden (Vorteil: spart Zeit und evtl. Personal). |
| Charterer - Chartergesellschaft | Mieter eines Schiffes für eine bestimmte Zeit (Zeitcharter) oder eine bestimmte Reise (Reisecharter). Inhalte und Definitionen des Chartervertrages (Seefrachtvertrag) sind im Handelsrecht geregelt. |
| Charterrate | Das zwischen Schiffseigentümer und Chartergesellschaft vereinbarte Entgelt für die zeitliche Überlassung des Schiffes - im internationalen Verkehr meist in US-Dollar/Tag, in nordeuropäischen Verkehren auch in €/Tag. |
| Chartervertrag | Vertrag zwischen Schiffseigentümer und Charterer über die Beschäftigung des Schiffes; regelt Entgelt sowie Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien. |
| Containerumschlag | Anzahl von Containern, die in einem Hafen von Land an Bord oder umgekehrt verladen werden. |
| Degressive Abschreibung | Abschreibungsmethode, bei der die jährliche Abschreibung (Absetzung für Abnutzung, AfA) mit einem festen Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert des Wirtschaftsgutes errechnet wird. Gegensatz: lineare Abschreibung, fester Prozentsatz bezogen auf den ursprünglichen Anschaffungswert). |
| Det Norske Veritas | Norwegische Klassifikationsgesellschaft. 1864 in Oslo gegründet. www.dnv.com |
| Doppelhülle | Schiffsrumpf mit doppelter Bordwand und Doppelboden |
| DWT - TDW | Deidweight-Tonnage, maximal zulässige Ladefähigkeit bzw. Tragfähigkeit eines Schiffes in Tonnen (t) einschließlich Besatzung, Treibstoff, Ausrüstung und Proviant. |
| Eigenkapital | Differenz zwischen Vermögen und Schulden eines Unternehmens. Bei Fonds in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft (KG) besteht es aus Kommanditkapital, Rücklagen, Gewinnvortrag und stillen Reserven. Eigenkapital + Fremdkapital (von Banken, Lieferanten und sonstigen Kreditgebern) = Gesamtkapital der Gesellschaft. |
| Einschiffsgesellschaft | Erwirbt lediglich ein Schiff und überlässt dies Chartergesellschaften zur Nutzung; die meisten Schiffsfonds sind Einschiffsgesellschaften. |
| Eisklasse (E) | Deutsche (kommerzielle) Eisklasse für Handelsschiffe. Einstufung der Eisfestigkeit von Schiffen, die für eisbedeckte Gewässer konzipiert sind und daher über eine Eisverstärkung (engl. ice-class) verfügen, wie z. B. technisch stärkere Auslegung des Ruders und der Propeller sowie stärkere Beplankung und geringere Spantenabstände im Unterwasserbereich (Eisgürtel) als gewöhnlich. Anzahl und Einteilung der Eisklassen unterscheiden sich je nach Staat. So entspricht beispielsweise die hohe deutsche Eisklasse "E 3" der finnisch-schwedischen Eisklasse "1 A" (schwierige Eisverhältnisse bis zu einer Eisdecke von 0,8 m). |
| Entnahmen | Verteilung liquider Mittel anteilig an die Gesellschafter (Ausschüttungen); maximal in Höhe erwirtschafteter Gewinne, deswegen "Gewinnausschüttung". Sofern Entnahmen getätigt werden, denen keine entsprechenden Gewinne gegenüberstehen, ist ein Wiederaufleben der Haftung nach § 172 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) zu beachten. Die Höhe der Ausschüttung als Prozentsatz des nominellen Kapitals wird von der Gesellschafterversammlung beschlossen. |
| Feederschiff - Feederdienst / -service | Zubringerschiff, das die Anlieferung bzw. Verteilung von Teilladungen besorgt. Der Zubringer- und Verteilerdienst mit kleinen Containerschiffen (Feederschiffen) ist für den rationellen Containertransport notwendig, z. B. um kleinere Häfen zu bedienen, die von größeren Schiffen nicht direkt angelaufen werden (können). |
| Festcharter | Ein Vertrag zwischen Schiffseigentümer und Chartergesellschaft, der Charterzeitraum und Charterraten beinhaltet, wobei der Vercharterer die Schiffsbetriebskosten trägt. |
| FEU | Forty-foot Equivalent Unit; Standardcontainer mit einer Länge von 40 Fuß, entspricht rd. 12 Meter. |
| Fremdkapital | Finanzierungsmittel, die von Kreditinstituten oder anderen Dritten zeitlich begrenzt als Kredite oder langfristige Darlehen zur Verfügung gestellt werden; bei Schiffsbeteiligungen in der Regel als Schiffshypothekendarlehen. |
| Gear | Ladegeschirr eines Schiffes, das eine Be- und Entladung unabhängig von Hafeneinrichtungen ermöglicht. |
| Germansicher Lloyd (GL) | International anerkannte Klassifikationsgesellschaft mit Sitz in Hamburg, übernimmt auch Bauaufsicht und Prüfung nicht maritimer Technik. |
| Gesellschafterversammlung | Jährliche, regelmäßige (ordentliche) oder seltener unregelmäßige (außerordentliche) Versammlung der Fondsgesellschafter; wesentliches Forum der Anlegermitbestimmung; Gesellschaftsvertrag regelt Form und Frist der Versammlung. |
| Gesellschaftsvertrag | Geschäftsgrundlage für die Kapitalanlage, regelt insbesondere Unternehmensziel, Kapitaleinlagen, Rechte und Pflichten von Gesellschaftern und Geschäftsführung, Ergebnisverteilung, Informations-, Kontroll- und Mitbestimmungsrechte der Anleger etc. |
| Gewinnzuweisung | Übertragung des steuerlichen Gewinns an Anleger entsprechend ihrem gesellschaftsvertraglich geregelten Anteil am Betriebsergebnis des Fonds (prozentualer Gewinnanteil). |
| GmbH & Co. KG | Besondere Ausprägung der im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelten Kommanditgesellschaft (KG) - der unbegrenzt haftende Gesellschafter (Vollhafter, persönlich haftender Gesellschafter, Komplementär) ist keine natürliche Person wie bei der reinen KG, sondern eine juristische Person (GmbH); übliche Form bei geschlossenen Fonds. |
| GT | engl. gross tons, Bruttotonnen |
| Handelsregister - HR | Öffentliches Verzeichnis beim zuständigen Amtsgericht - Abteilung A (HRA) für Personengesellschaften (z. B. Kommanditgesellschaft oder GmbH & Co. KG); Abteilung B (HRB) für Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG). Die Kommanditisten werden mit Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, Wohnort und Einlagebetrag eingetragen. |
| IFO 180 | Schweröl der Klasse IFO 180 - Kraftstoff für den Betrieb unter anderem von Schiffsmotoren. |
| IMO | International Maritime Organization - beratende zwischenstaatliche Schifffahrtsorganisation zur Erhöhung der Schiffssicherheit und zur Verhütung von Meeresverschmutzung durch Schiffe; 1958 als Unterorganisation der UNO mit Sitz in London gegründet. |
| Infahrtsetzung | Das Schiff ist einsatzbereit zum Antritt einer Beschäftigung (Reise- oder Zeitcharter). |
| Initiator | Unternehmer/Unternehmen, der/das ein Investitionsprojekt startet (initiiert) und dafür Anlagekapital einwirbt. Erstellt zusammen mit Beratern die Fondskonzeption und den Beteiligungsprospekt. Besorgt das Fondskapital von Anlegern und Banken und übernimmt oft die Fondsgeschäftsführung. |
| ISM - ISM Code | International Ship Management Code, auch International Safety Management Code - internationales Übereinkommen zum Schiffs- und Sicherheitsmanagement; 1987 von der IMO initiierte Auflagen zur Verbesserung von Management und Sicherheit in der weltweiten Schifffahrt, die als integrierter Teil des SOLAS-Übereinkommens Gesetzeskraft erlangt haben. Im Reedereiauftrag prüfen und zertifizieren international tätige Klassifikationsgesellschaften wie der Germanische Lloyd (GL) die Erfüllung des ISM-Code. |
| ISPS Code | International Ship and Port Facility Security Code - weltweit verbindlicher Sicherheitskodex der UN-Schifffahrtsorganisation zur Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Häfen; in Kraft seit 1.7.2004. |
| Kaskoversicherung | Versicherung für Schiffskörper /-rumpf ohne Aufbauten; deckt Schäden an Schiffsrumpf, Maschine, Zubehör z. B. Schäden durch Kollision mit anderem Schiff oder Grundberührung. |
| Klasse - Klassifizierung - Klasseverlängerung | Definiert die Bauausführung und den Erhaltungszustand von Schiffskörper und Ausrüstung für eine beschränkte Gültigkeitsdauer (Klasselauf). Die Klasse wird von Klassifikationsgesellschaften durch Buchstaben-Ziffern-Kombinationen (Klassezeichen) ausgedrückt und in Register sowie Zertifikate eingetragen. Die Klasseverlängerung erfolgt durch reguläre, aber auch außerplanmäßige Besichtigungen. Führende Schifffahrtsnationen haben eigene Klassifikationsgesellschaften, z. B. Lloyd's Register of Shipping (LR), Großbritannien oder Germanischer Lloyd (GL), Deutschland. |
| Klassifikationsgesellschaft | Vergleichbar mit dem TÜV - klassifiziert das Schiff nach Kriterien der Konstruktion, Sicherheit, Technik und Meerestechnik; Zertifizierung nach international standardisierten Management- und Qualitätssystemen wie den ISO-Normen. |
| KN - Knoten | Geschwindigkeitseinheit für Seefahrzeuge, gemessen in nautischen Meilen (Seemeilen) pro Stunde. 1 Knoten = 1 Seemeile/Std. = 1,852 km/h. |
| Kommanditkapital | Haftendes Kapital der Kommanditgesellschaft, das Kommanditisten nominal aufbringen; entspricht ausgenommen der Einlagen der Gründungskommanditisten dem Platzierungskapital. |
| kW - Kilowatt | 1 kW = 1,36 PS |
| Ladefähigkeit | Maximales Ladegewicht, das ein Schiff aufnehmen kann; engl. tons deadweight cargo carrying capacity (tdwcc). |
| Ladegeschirr | Bordeigene Krane, die das Be- und Entladen der Schiffe unabhängig von vorhandenen technischen Einrichtungen auch in kleineren Häfen ermöglichen. |
| Linienschifffahrt | Einsatz von Schiffen nach Fahrplan mit festen Anlaufhäfen und Terminen unabhängig vom Ladungsaufkommen - Gegensatz zur Trampschifffahrt. |
| Loss-Of-Hire (-Versicherung, LOH) | engl. "Erlösausfall" - Risikoversicherung für den Fall, dass das Schiff z. B. durch Dockaufenthalt oder Maschinenschaden nicht einsatzbereit ist und demzufolge keine Frachtzahlung erhält; Unterbrechung der Zahlung des Charterentgelts bei definierten Ereignissen regelt die Off-Hire-Klausel in Zeitcharterverträgen. Dieses Ausfallrisiko wird in der Regel versichert. |
| Main Port | Haupthafen, der in einem Liniendienst regelmäßig und direkt bedient wird; von dort aus verteilen Feederschiffe die Frachten auf kleinere Häfen. |
| MARPOL | Marine Pollution - Kurzform des Internationalen Übereinkommens von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung, aktuelle Fassung von 1978; enthält Regelungen für Schiffsabwasser und Schiffsmüll sowie speziell für Öl- und Chemikalientanker. MARPOL verpflichtet zudem die Häfen zur Bereithaltung von Auffanganlagen für Öl- und Chemikalienreste. |
| Massengüter | Alle losen Schütt- und Flüssiggüter - eine homogene Ladungsart in großen Mengen, die nicht in Stückzahlen erfasst werden kann und unverpackt verladen wird. Beispiele: Trockenladung wie Bauxit, Erze und Getreide und Tankladung wie flüssige Chemikalien, Erdöl etc. |
| Mehrzweckschiff - Multi-Purpose-Carrier (MPC) | Kann im Gegensatz zu Spezialschiffen wie Containerschiffen, Tankern etc. verschiedene Ladungsarten (auch gleichzeitig) befördern; besonders geeignet für den Transport von sperrigen und schweren Einzelstücken; häufig mit leistungsfähigen Kranen bestückt. |
| MS | Abkürzung für Motorschiff, engl. MV (motor vessel) |
| Nettocharterrate | Nettomietpreis für ein Schiff, ergibt sich aus Bruttocharterrate abzüglich Befrachtungskommission. |
| NRZ - Nettoraumzahl | Gibt den nutzbaren Rauminhalt eines Schiffes bzw. der Maximalladung an, während die BRZ (Bruttoraumzahl) die Gesamtgröße des Schiffes definiert (siehe Tonnage). Die NRZ wird seit 1982 als Einheit bei der Schiffsvermessung verwendet. |
| NT | engl. net tons, Nettotonnen |
| Off-Hire | Zustand der Beschäftigungslosigkeit eines Schiffes, etwa wegen technischer Mängel; das Schiff erzielt in dieser Zeit keine Charter-/Frachterlöse. |
| P&I-Versicherung (Protection & Indemnity) | Haftpflichtversicherung/Betriebsrisikoversicherung für das Schiff; deckt insbesondere Ersatzansprüche Dritter (ausgenommen Kollisionsschäden) und Ladungsschäden. |
| Poolbeschäftigung | Bündelung der Einnahmen einer Flotte von Schiffen der gleichen Kategorie von einem oder mehreren Reedern in einem Pool. |
| Projektladung | Heterogen zusammengesetzte Ladung innerhalb einer Partie, z. B. eine zerlegte Produktionsanlage oder Fabrik mit unterschiedlichen Bauteilen, Maschinen, Stahlprodukten etc. |
| Reederei - Reeder | Gesellschaft mit Schiffseigentum im Betriebsvermögen - oft allgemein im Sinne von Schifffahrtsunternehmen. |
| Reefer - Reeferplug | Isolierter Container mit Kühlaggregat (Kühlcontainer), Kühlcontaineranschluss. |
| Ro-Ro-Schiff | Roll-on-Roll-off-Schiff mit einer Rampenvorrichtung zum Be- und Entladen mit Fahrzeugen. |
| Schiffshypothekendarlehen | Bankdarlehen, abgesichert durch Eintragung einer Schiffshypothek im Seeschiffsregister. |
| Seeschiffsregister | Bei den Amtsgerichten geführtes öffentliches Register, das die Rechtsverhältnisse an Schiffen festhält. |
| Self-geared / Self-sustained | engl. für "eigenes Ladegeschirr an Bord"; dadurch Beladen und Löschen unabhängig von landseitigen Ladeeinrichtungen möglich. |
| Shortsea-Verkehr | engl. für Kurzstrecken-Transportverkehre im Bereich der Küstenschifffahrt; Transporte erfolgen in küstennahen Gewässern über relativ kurze Strecken. |
| Slot | Containerstellplatz auf einem Schiff |
| SOLAS | International Convention for the Safety of Life at Sea (UN-Konvention zur Schiffssicherheit bzw. zum Schutz des menschlichen Lebens auf See). |
| Steuerliches Ergebnis | Aus Gewinn oder Verlust, wird bei einer Personengesellschaft (z. B. Kommanditgesellschaft) den Gesellschaftern zugewiesen. |
| Stille Reserven | Rücklagen, die in der Bilanz nicht ausgewiesen sind - entstehen in der Regel durch Unterbewertung von Vermögen. Beispiel: Abschreibung des Schiffes über mehrere Jahre bis auf einen Restbuchwert von 10 % des Baupreises, aktueller Marktwert jedoch 70 %; daraus ergibt sich eine Unterbewertung in Höhe von 60 % = stille Reserve. |
| Stückgut | Weitgehend unverpackte Trockenladung, die weder in sehr großen Mengen noch containerisiert befördert wird, z. B. Maschinenteile, Fahrzeuge etc. |
| tdw - dwt | engl. tons deadweight, auch dwt (deadweight tons) oder dwat (deadweight all told) - höchstzulässige Tragfähigkeit eines Schiffes in Tonnen à 1.000 kg (metrische Tonnen, mt) incl. Ladung, Passagiere, Treibstoff, Ausrüstung, Proviant, Besatzung etc. |
| Teilwert | Markt- bzw. Verkehrswert für ein bestimmtes Wirtschaftsgut |
| Terminal | Hafenumschlagsbetrieb bzw. Abfertigungsplatz für Schiffe |
| TEU | Twenty-foot Equivalent Unit, Standardcontainer mit einer Länge von 20 Fuß, entspricht rd. 6 m. |
| Tiefgang | Abstand zwischen dem absolut tiefsten Punkt des Schiffes (Unterkante Kiel) und der Wasserlinie. |
| Tonnage | Begriff aus der Schiffsvermessung als Maß für die Ermittlung des nutzbringenden Raumes in Bezug auf seine Aufnahmefähigkeit an Volumen und Gewicht der zu transportierenden Ladung; als Größenangabe ist der Rauminhalt (Volumen) maßgeblich, nicht das Gewicht des Schiffes; seit 1999 Basis für die pauschalierte Gewinnermittlung (Tonnagesteuer). |
| Tonnagebesteuerung - Tonnagesteuer | Pauschale Gewinnermittlungsmethode alternativ zur regulären Ermittlung durch Betriebsvermögensvergleich, auch als "Tonnagesteuer" bezeichnet. Dabei wird der zu versteuernde Gewinn pauschaliert anhand der Nettoraumzahl (NRZ) ermittelt, der tatsächlich erwirtschaftete Gewinn bleibt unberücksichtigt (Rechtsgrundlage: § 5a EStG). Zehnjährige Bindung, Verlängerung um zehn weitere Jahre möglich; Schiff muss im Wirtschaftsjahr überwiegend in einem deutschen Seeschiffsregister eingetragen sein, Bereederung des Schiffes sowie Geschäftsführung der Gesellschaft im Inland. |
| Trampfahrt | Auch "freie Fahrt" genannt - in der Trampfahrt wird ein Schiff oder ein Teil seiner Transportkapazität nur für eine bestimmte Transportreise von A nach B gebucht (Reisecharter). |
| Unterschiedsbetrag | Differenz zwischen dem Buchwert des Schiffes nach Abschreibungen und dem Teilwert des Schiffes zum Zeitpunkt des Wechsels zur Tonnagesteuer. Wird als Gewinn betrachtet und muss als solcher versteuert werden, jedoch erst, wenn die Gesellschaft zur regulären Gewinnbesteuerung wechselt, wenn das Schiff verkauft wird, die Gesellschaft beendet wird oder wenn der Gesellschafter seine Beteiligung veräußert. |
| Verlustzuweisung | Anteilige Übertragung des steuerlichen Jahresverlustes auf die Kapitalanleger, analog zur Gewinnzuweisung. |
| Verrechenbare Verluste | Teil der Verluste, der den Höchstbetrag der ausgleichsfähigen Verluste überschreitet und deswegen auf Folgejahre vorgetragen und mit zukünftigen Gewinnen verrechnet wird. |
| Vertragsreeder | Schifffahrtsunternehmen, das mit der Bereederung des Schiffes beauftragt wird, also mit der technischen und kaufmännischen Betreuung. |
| Veräußerungserlös | Verkaufspreis des Schiffes nach Abzug von Maklerprovisionen oder sonstigen Vergütungen. |
| Vorlaufkosten | Kosten, die beim Start eines Unternehmens entstehen, z. B. Gründungskosten für Rechtsberatung, Notar, Handelsregistereintragung, Erarbeitung des Fondskonzeptes und des Prospektes, Eigenkapitalplatzierung, Fremdkapitalbeschaffung, Geschäftsbesorgung etc.; Großteil der Vorlaufkosten muss in der Bilanz aktiviert und abgeschrieben werden, nur ausgewählte Positionen sind als direkt abzugsfähige Aufwendungen zu behandeln. |
| Zeitcharter | Entgeltliche Überlassung eines voll ausgerüsteten Schiffes incl. Besatzung für einen bestimmten Zeitraum. |
| Zeitcharteräquivalent | Frachterlöse aus einer Reisecharter abzüglich der Reisekosten, umgerechnet auf einen Tageserlös. |
